Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching zum Anfassen

  1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer bzw. Coach, im weiteren Verlauf als Trainer bezeichnet, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie  Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages

1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  1. Leistungen des Trainers

2.1 Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.

2.3 Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Beratungen und Vorträgen.

  1. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainings-vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.5 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers.

4.2 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind.

4.3 Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.4 Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Für Seminare in Verbindung mit Reisen gilt: Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden so hat der Auftraggeber bzw. Teilnehmer das Recht, die Reise zu einem um die Leistung des Trainers verringerten Preis anzutreten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.

4.6 Die Stornierung von Einzelcoaching-Terminen seitens des Auftraggebers ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden 80 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Rücktritt seitens des Auftraggebers von Seminaren in Verbindung mit Reisen gelten die entsprechenden Bedingungen des Reiseveranstalters.

  1. Versicherungsschutz

5.1 Training bzw. Coaching ist keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings bzw. der Sitzungen.

  1. Haftung

6.1 Die Informationen und Ratschläge bei Seminaren, Beratungs- und Coachingsitzungen sowie in allen Dokumentationen sind von den Referenten, Beratern und Coaches sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Garantie und eine Haftung durch den Leistungsgeber in jeglicher Form ist ausgeschlossen.

6.2 Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder/jede Teilnehmer/in ist während des Seminars für das, was sie tut, bekommt, gibt und erfährt selbst verantwortlich und sollte sich den Anforderungen des Lehrganges gewachsen fühlen. Coaching zum Anfassen weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Erlebnispädagogische Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Coaching zum Anfassen haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  1. Allgemeine Bedingungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.